Man kann es drehen und wenden, wie man will – die Kosten für Betreuung und Pflege sind hoch. Und zwar unabhängig davon, ob im Pflegeheim oder zuhause. Die meisten Aufwendungen müssen selber finanziert werden. Es ist deshalb wichtig, sich beizeiten mit der Pflegefinanzierung zu befassen und sich ebenfalls über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Vorsorgen umfasst indessen nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche und medizinische Faktoren. Angehörige reden oft nicht gerne über solche heiklen Themen. Doch das ist äusserst sinnvoll, schafft Klarheit und vermeidet Missverständnisse.
Es ist wichtig, dass Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt, bevor Sie zum Beispiel Ihr Arbeitspensum reduzieren oder sogar aufgeben, um eine nahestehende Person zuhause zu pflegen. Denn das hat für Sie nicht nur aktuell, sondern auch später finanziell einschneidende Nebenwirkungen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung und Pflege eines Angehörigen ist nicht einfach. Es fehlt nicht nur an der Zeit, sondern auch finanziell wird es eng. Und dies vor allem später, wenn Sie selbst einmal AHV beziehen. Eine Lohneinbusse wegen Betreuungs- und Pflegeaufgaben kann Ihre AHV-Rente empfindlich schmälern. Denken Sie deshalb daran, AHV-Gutschriften bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons zu beantragen. Dort erhalten Sie ebenfalls Auskunft zu den Bedingungen sowie zum Vorgehen.
Suchen Sie aber auch das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und klären Sie, ob das Unternehmen für solche Fälle entsprechende Lösungen anbietet wie flexible Arbeitszeiten, Home-Office, zusätzliche Ferien und Betreuungstage für Angehörige etc.
Gibt es keinen anderen Weg, als das Arbeitspensum zu reduzieren, sollten Sie den Lohnausfall so weit als möglich kompensieren. Sorgen Sie im Interesse aller Beteiligten für klare Verhältnisse. Erstellen Sie einen Pflegevertrag zusammen mit der von Ihnen betreuten Person und vereinbaren Sie eine entsprechende Vergütung. Der Pflegevertrag regelt Pflegansprüche, den Umfang der Betreuung, die Grenzen der Verantwortung und die Entschädigung.
Wichtig ist, dass Sie klären, ob Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Vollmachten, Testament vorhanden sind. Überprüfen Sie mit der betroffenen Person frühzeitig, ob der Inhalt dieser Dokumente noch gültig ist und allenfalls neu verfasst werden sollte. Wird jemand durch eine Krankheit oder durch Unfall urteilsunfähig, können solche Vorkehrungen nicht mehr getroffen werden. In diesem Fall gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.
Klären Sie rechtzeitig mit der Krankenkasse Ihres Angehörigen, welche Spitex-Leistungen gedeckt sind. Beachten Sie, dass die Krankenkasse diese Kosten nur übernimmt, wenn eine ärztliche Verordnung für die Spitex-Leistungen vorliegt. Hauswirtschaftliche Leistungen der Spitex bezahlen die Krankenkassen nicht. Es kann aber sein, dass die Zusatzversicherung sich an den Kosten für Hilfe im Haushalt beteiligt. Gründliches Nachfragen lohnt sich.
Bezieht die von Ihnen betreute Person eine AHV- oder IV-Rente, hat sie eventuell Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Dabei sind individuelles Einkommen und Vermögen ausschlaggebend. Wenn die eigenen Mittel der von Ihnen betreuten Person nicht ausreichen, sollten Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Falls bereits Ergänzungsleistungen beansprucht werden, klären Sie bei der zuständigen Stelle für Ergänzungsleistungen die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten ab. Auskunft und Antragsformulare erhalten Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse oder bei deren Zweigstelle in der Wohngemeinde.
Wer bei alltäglichen Dingen wie z.B. beim Anziehen, bei der Körperpflege oder dauerhaft pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Diese ist unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Vermögens, sondern wird bestimmt vom Grad der Hilflosigkeit. Die Hilflosigkeit muss bei der Anmeldung bereits ein Jahr gedauert haben. Besprechen Sie diesen Schritt zuerst mit der Ärztin oder dem Arzt. Denn diese müssen die Einschätzung aus medizinischer Sicht schriftlich bestätigen. Auskunft und Anmeldeformular erhalten Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse oder deren Zweigstelle in der Wohngemeinde.
Es ist sowohl für Sie als auch für die von Ihnen betreute Person kein gutes Gefühl, wenn Sie Betreuungs- und Pflegeaufgaben freiwillig übernehmen. Im Pflegevertrag werden nicht nur Pflegansprüche und Umfang der Betreuung, sondern ebenfalls eine allfällige Entschädigung geregelt.
Haben Sie für diese Aufgabe Ihr Arbeitspensum reduziert, können Sie so den Erwerbsausfall teilweise kompensieren. Auch wird die von Ihnen geleistet Arbeit durch diese Vereinbarung entsprechend wertgeschätzt und die von Ihnen betreute Person fühlt sich weniger in Ihrer Schuld.
Die Pro Senectute Schweiz stellt auf Ihrer Website kostenlos eine Vorlage für einen Pflegevertrag zur Verfügung.
Die Verwandten-Unterstützungspflicht ist gesetzlich geregelt und besteht zwischen Kindern, ihren Eltern, allenfalls auch Grosseltern und umgekehrt. Wenn Angehörige Sozialhilfe beziehen, kann es vorkommen, dass die betreffende Gemeinde Verwandte kontaktiert, deren finanzielle Verhältnisse überdurchschnittlich gut sind. Anhand des Einkommens und des Bedarfs der Verwandten wird berechnet, ob ein Unterstützungsbeitrag verlangt werden kann. Rechtsberatungsstellen helfen Ihnen bei Unstimmigkeiten weiter.
In der Schweiz gibt es keine obligatorische Pflegeversicherung. Wer sich gegen hohe Pflegekosten versichern will, muss dies auf privater Basis tun. Ein paar Versicherungsgesellschaften bieten auch bereits Lösungen an. Das Angebot ist jedoch bescheiden und teuer dazu. Dies wird sich vermutlich in den nächsten Jahren wegen der steigenden Zahl der älteren Bevölkerung stark verändern. Falls Sie sich überlegen, eine Pflegeversicherung abzuschliessen, vergleichen Sie sorgfältig Kosten und Nutzen der verschiedenen Angebote miteinander.