Den Umfang der Betreuungsleistungen schriftlich festzuhalten ist sinnvoll, weil Sie damit eine hilfreiche Grundlage schaffen, sowohl für sich als auch für die betreute Person.
Wer Angehörige betreut und pflegt, sollte einen Pflegevertrag mit der betreuten Person abschliessen. Darin wird klar geregelt, welchen Umfang die Betreuung umfasst und wie diese Dienstleistungen entschädigt werden. Das erleichtert den Umgang miteinander und verhindert Missverständnisse.
Der Pflegevertrag ist ein hilfreiches und sinnvolles Dokument. Denn dort wird klar festgehalten, was die betreuende Person leistet und wie sie dafür entschädigt wird. Das ist eine gute Ausgangslage für einen längerfristigen Einsatz bei einer zu betreuenden Person. Bei Unstimmigkeiten lässt sich sofort überprüfen, was im Pflegevertrag steht. Er kann selbstverständlich auch gekündigt werden, und zwar zu den Bedingungen, die zusammen vereinbart worden sind. Eventuell muss er eines Tages angepasst werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, ihn neu zu schreiben.
Das gehört sicher in einen Pflegevertrag
Angaben zur betreuenden Person
Angaben zu der betreuten Person
Beginn und Ende der Betreuung sowie Kündigungsfrist
Kündigung des Vertrags bei ausserordentlichen Umständen wie z.B. bei Heimeintritt oder Tod
Regelung der Entschädigung für Betreuungs- und Pflegeaufgaben sowie Ferien
Entschädigung für Verpflegung
Entschädigung für Miete, wenn man am gleichen Ort wohnt
Art der Bezahlung
Auf der Website von Pro Senectute können Sie folgende Vorlagen betreffend Pflegevertrag und weitere Richtlinien herunterladen: Pflegevertrag, Empfehlungen zum Pflegevertrag, Erhebungsblatt zur Erfassung der gewünschten Leistungen.
Pro Senectute Schweiz
Betreuung und Pflege von Angehörigen